Zwang(s)haft

Entscheidungen. Das ist ganz wichtig. Es müssen Entscheidungen gefällt werden, damit es so aussieht, als bewege sich etwas. Als Bundesgerichtshof, der immer noch im Fall des ermordeten Bundesgeneralanwalts Siegfried Buback ermittelt, wirkt sich das momentan so aus, dass eine Beugehaft oder auch Zwangshaft gegen die drei ehemaligen RAF Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und Christian Klar angordnet wurde.

Mohnhaupt (24 Jahre), Folkerts (15 Jahre) und Klar (bisher 25 Jahre) haben in all den Jahren ihrer Inhaftierung nicht verraten, wer Buback damals erschossen hat. Wer dies in 15 bis 25 Jahren nicht tut, der soll nun mit Beugehaft dazu gezwungen werden? Bin ich der einzige, der das komisch findet?

Immerhin beträgt die maximale Dauer der Zwangshaft in Deutschland laut Strafprozessordnung (§ 70 Absatz 2) ganze sechs Monate(!). Bin jetzt schon gespannt, was sich der Bundesgerichtshof im Juli 2008 einfallen lassen wird, um Menschen zum Reden zu bringen, die das partout nicht wollen – vielleicht kann man ja aus den U.S.A. ein paar Experten abwerben, die in solchen Fällen Erfahrung haben?

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