Man weiß gar nicht so recht…

… was man sagen soll.

Stellen wir uns mal folgendes vor: Ein Mann mittleren Alters gibt im Fernsehen ein Interview. Dieses Interview wird nicht um 2:54 Uhr auf dem Offenen Kanal Wanne-Eickel ausgestrahlt, sondern zur besten Sendezeit im ersten deutschen Fernsehen – der ARD. Sagen wir der Einfachheit halber so um 21:50 Uhr – und sagen wir die Sendung kommt Dienstags. Dieser junge Mann nun erzählt von seinen Webseiten und wen er so alles abmahnen muss, weil so viele böse unwissende Menschen Bilder von seinen Webseiten in andere einbinden.

Dieses Interview nun, wohlgemerkt im ersten deutschen Fernsehen, wird auch in entsprechendem Umfang ausgestrahlt und kann somit von vielen Menschen gesehen, aufgenommen und verbreitet werden. Ein weiterer junger Mann macht von diesem Interview (Bewegtbild) einen Screenshot (Standbild) und veröffentlicht dieses Standbild zusammen mit einem Zitat aus der Sendung auf einem dieser ominösen Weblogs.

Logische Folge? Der Weblogbetreiber wird von der ARD auf drölf Millionen Euro verklagt wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Materialien? Nein. Völlig falsch. Der erste Mann mittleren Alters mahnt den zweiten jungen Mann wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte ab. Wohlgemerkt nachdem dieser ein Bild verbreitet hat, dass den ersten Mann IM FERNSEHEN zeigt. Hallo? Noch jemand zu Hause?

Glaubt ihr alles nicht?

[Update: *gnihihihi*]

[youtube A_xaMSMZ7CA]

Text und Video direkt

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